Was ist ein gerichtlich beeideter Dolmetscher/Gerichtsdolmetscher?
Der "Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher" (Gerichtsdolmetscher) ist ein Dolmetscher, der speziell für Gerichte und Behörden (wie Polizei, Asylbehörden, etc.) zur Verfügung steht und dementsprechende spezifische Kenntnisse haben muss. Diese allgemeine Beeidigung und Zertifizierung erfolgt im Rahmen eines Justizverwaltungsverfahrens, bei dem strenge Auswahlkriterien angewandt werden.
Der Gerichtsdolmetscher ist aufgrund des strengen Auswahlverfahrens besonders qualifiziert und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besonders vertrauenswürdig, da er von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Außerdem sind die von ihm angefertigten beglaubigten Übersetzungen amtsgültig und der Dolmetscher haftet für deren Richtigkeit.
Die Tätigkeit des Gerichtsdolmetschers wird durch das "Bundesgesetz vom 19. Februar 1975, idF BGBl I 111/2007, über den allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher" sowie für die Beglaubigung von Übersetzungen durch das Außerstreitgesetz BGBl I Nr. 111/2003 § 190, geregelt.
Der Gerichtsdolmetscher wird auch im außerbehördlichen Bereich und für Privatpersonen tätig, zum Beispiel bei Übersetzungen von Verträgen, Errichtung von Notariatsakten, Eheschließungen, etc..