Beglaubigte Übersetzungen

Urkunden, Zeugnisse, Heirats-, Geburts- und Scheidungsdokumente sowie zahlreiche andere offizielle Unterlagen müssen häufig nicht nur übersetzt, sondern zusätzlich beglaubigt werden, damit sie bei Gericht, Ämtern oder Behörden rechtlich gültig sind. Diese beglaubigte Übersetzung darf nur ein gerichtlich beeideter Dolmetscher und Übersetzer durchführen.

Als gerichtlich beeidete Dolmetscherin und Übersetzerin fertige ich gerne solche beglaubigte Übersetzungen für Sie an.